Lexikon

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Das Gesetzliche Vorkaufsrecht gibt den Gemeinden das Recht in einen vom Grundstückseigentümer mit einem Dritten über ein Grundstück geschlossenen Kaufvertrag zu den darin ausgehandelten Bedingungen einzutreten. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung bestätigt die Gemeinde, dass sie das Vorkaufsrecht nicht ausübt.
Nachrangfinanzierung
Nebenkosten (Erwerb einer Immobilie)
Nebenleistungen (Darlehen)
Negativbescheinigung
Negativerklärung (Negativklausel)
Nichtabnahmeentschädigung
Niedrigenergiehaus
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