Lexikon

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Entschädigung, die das kreditgebende Institut vom Darlehensnehmer bei Nichtabnahme eines Darlehens verlangt. Da dem kreditgebenden Institut bereits im Vorfeld für die Beschaffung und Bereitstellung des bereitgestellten Darlehens Kosten (Refinanzierungskosten) entstanden sind, dient die Nichtabnahmeentschädigung als Ausgleich für den so entstandenen Schaden.
Nebenleistungen (Darlehen)
Negativbescheinigung
Negativerklärung (Negativklausel)
Nichtabnahmeentschädigung
Niedrigenergiehaus
Nießbrauch
Nominalbetrag
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