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Der Nominalbetrag ist der im Darlehensvertrag vereinbarte Nennbetrag des Darlehens. Der Nominalbetrag ist aber meistens nicht identisch mit dem Auszahlungsbetrag des Darlehens, da vom Nennbetrag in der Regel noch Gebühren abgezogen werden und sich die Auszahlungssumme dadurch verringert. Nominalbetrag |
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