Lexikon
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Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Treuhandkonto zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern. Es ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, solange die zur Darlehenssicherung bestellte Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
siehe Beurkundungsgesetz (=BeurkG), § 54 b
Nießbrauch
Nominalbetrag
Nominalzins
Notaranderkonto
Notarbestätigung
Notarielle Beglaubigung
Notarielle Beurkundung
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