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Mit der Notarbestätigung bescheinigt der Notar gegenüber dem Kreditinstitut, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Durch die Notarbestätigung kann eine vorzeitige Darlehensauszahlung ermöglicht werden, obwohl die Grundschuld im Grundbuch noch nicht endgültig eingetragen ist. Notarbestätigung |
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