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Objektverbrauch

Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung und wird grundsätzlich nur einmal im Leben für die Herstellung oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gewährt. Wurde die Eigenheimzulage bereits einmal in Anspruch genommen, so tritt der Fall des sogenannten Objektverbrauchs ein. Sofern nicht die vollen Förderjahre ausgenutzt wurden (z.B. beim Verkauf der Immobilie innerhalb des Förderzeitraums), so kann ggf. der verbleibende Förderzeitraum auf ein Folgeobjekt übertragen werden.


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