Als Quellensteuer wird eine Steuer bezeichnet, die direkt am Ursprung bzw. an der „Quelle“ erhoben wird, aus der die Einkünfte kommen. z. B. der Zinsabschlag wird von den Kreditinstituten einbehalten, die Lohnsteuer vom Arbeitgeber.
Quellensteuer
Rangänderung
Rangordnung
Rangstelle