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Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen an, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Erlös der Pfandrechtverwertung befriedigt werden. Grundsätzlich muss das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren Rang in voller Höhe befriedigt werden. Rangstelle |
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