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Die Reallast ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, das an die begünstigte Person, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind z.B. Geldzahlungen, Leistungen in Form von Naturalien. Reallasten werden in Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen des Grundbuchs eingetragen. siehe BGB § 1105 Reallast |
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