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Restlaufzeit (Erbbaurecht)

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbbare Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (siehe Verordnung über das Erbbaurecht (=ErbbauVO) § 1 ff). Erbbaurechte werden in der Regel befristet vergeben. Daher ist bei der Finanzierung eines Bauvorhabens auf einem Erbbaugrundstück zu beachten, dass die Restlaufzeit eines bereits länger bestehenden Erbbaurechtsvertrag die voraussichtliche Darlehenslaufzeit übersteigt.


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