Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlte (getilgte) Teil eines Darlehens wird als Restschuld bezeichnet. Die Höhe der jeweiligen Restschuld ist aus dem Tilgungsplan ersichtlich.
Regelsparbeitrag
Renovierung
Restlaufzeit (Erbbaurecht)
Restschuld
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung
Rückauflassungsvormerkung