Lexikon

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Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung und dient zur Absicherung von Krediten bei der Baufinanzierung. Die Beiträge und die Versicherungssumme nehmen entsprechend der Tilgung ab. Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die Restschuld vollständig durch die abgetretene Versicherungssumme getilgt. Für die meisten Kreditinstitute ist der Abschluss einer Restschuldversicherung Voraussetzung zur Darlehensgewährung.
Renovierung
Restlaufzeit (Erbbaurecht)
Restschuld
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung
Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
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