Lexikon

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Da der Neubau oder Erwerb einer Immobilie in der Regel mit einer langfristigen hohen finanziellen Belastung für der Bauherrn bzw. Käufer verbunden ist, empfiehlt sich für den Fall des unerwarteten Ablebens des Hauptversorgers einer Familie der Abschluss einer Risikolebensversicherung, um so u.a. ein Darlehen abzusichern. Mit der in entsprechender Höhe vereinbarten Versicherungssumme kann für diesen Fall die Verpflichtung aus einem Darlehen abgelöst werden. Allgemein werden Risikolebensversicherungen in verschiedenen Formen angeboten, am häufigsten finden sich
- die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme während der gesamten Laufzeit und
- die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme (z.B. zur Absicherung eines Darlehens), d.h. die Versicherungssumme fällt während der Laufzeit und wird an die Höhe der verbleibenden Restschuld angepasst.
Restlaufzeit (Erbbaurecht)
Restschuld
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung
Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt vom Darlehensvertrag
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