Lexikon
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Eine Rückauflassungsvormerkung ist eine Grundbucheintragung zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks. Diese Grundbucheintragung wird häufig in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und Gemeinden vorgenommen. Beim Kauf eines Grundstücks werden dem Erwerber bestimmte Auflagen für z. B. die Bebauung erteilt. Werden die vereinbarten Auflagen nicht eingehalten, so hat der frühere Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung.
Restschuld
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung
Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt vom Darlehensvertrag
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