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Rückgewähransprüche

Hat ein Grundstückseigentümer, die mit einer Grundschuld abgesicherten Verpflichtungen (z.B. durch Rückzahlung eines Kredites) erfüllt, so erwirbt er gegenüber der Bank einen Anspruch auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld. Oft lassen sich Gläubiger nachrangiger Grundschuldrechte vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransprüche abtreten.


Baufinanzierung

Restschuldversicherung

Risikolebensversicherung

Rückauflassungsvormerkung

Rückgewähransprüche

Rücktritt vom Darlehensvertrag