Partnerseiten
Impressum
Kontakt
AGB

Lexikon

ABCDEFGHIJK
LMNOPQRSTUVWXYZ

QR



Rücktritt vom Darlehensvertrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Darlehensgeber in Form einer einseitigen Erklärung vom Darlehensvertrag zurücktreten. Können z.B. die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder werden nachträgliche Informationen (z.B. falsche Angaben im Kreditvertrag) bekannt, die eine Darlehensauszahlung nicht mehr rechtfertigen, so ist der Darlehensgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Darlehensgeber kann vom Darlehensnehmer eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen.

siehe Nichtabnahmeentschädigung


Baufinanzierung

Risikolebensversicherung

Rückauflassungsvormerkung

Rückgewähransprüche

Rücktritt vom Darlehensvertrag