Lexikon

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Die erste "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit ", kurz SCHUFA genannt, wurde 1927 gegründet.
Seit 2000 sind die bisherigen acht regionalen SCHUFA -Gesellschaften unter dem Dach der SCHUFA Holding AG vereint.
Die SCHUFA ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsinstitute.
Sie stellt ihren Vertragspartnern Daten zur Beurteilung der Bonität eines Kreditnehmer zur Verfügung, um auf der einen Seite das Kreditinstitut vor Verlusten im Kreditgeschäft und andererseits den Kreditnehmer vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren.
Das Arbeitsprinzip der SCHUFA beruht auf Gegenseitigkeit, d.h. Auskünfte werden nur an Vertragspartner gegeben, die ihrerseits Daten an die SCHUFA übermitteln.
Der Datenbestand der SCHUFA enthält :
- Angaben zur Person (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, etc.)
- Angaben über vertragsgemäße Geschäftsabwicklungen
- Angaben über nicht vertragsgemäße Geschäftsabwicklungen
- Angaben aus den Schuldnerverzeichnissen der jeweiligen Amtsgerichte
siehe auch im www SCHUFA - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Schätzkosten
Schätzung
Schätzungsgebühren
SCHUFA
SCHUFA -Klausel
Schuldbeitritt
Schuldmitübernahme
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