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SCHUFA-Klausel

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (=BDSG) sind Kreditinstitute verpflichtet, vor der Weitergabe personenbezogener Daten (z.B. an die Schufa), das schriftliche Einverständnis der betroffenen Person einzuholen. Durch die Unterzeichung der sogenannten Schufa-Klausel, die Bestandteil eines jeden Kreditvertrages ist, willigt der Kreditnehmer in die Weitergabe der Daten ausdrücklich ein. Es können somit durch Kreditinstitut sowohl Positivmerkmale (z.B. Daten zum Kreditantrag, zur Laufzeit, zum Kreditbetrag) als auch Negativmerkmale (z.B. Zahlungsverzug, Vollstreckungsmaßnahmen) ohne Verletzung des Bankgeheimnisses übermittelt werden.


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