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Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt, auch Schuldmitübernahme genannt, ist ein Vertrag, mit dem sich ein Dritter gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, zusätzlich zu dem Schuldner für dieselbe Verbindlichkeit gleichrangig zu haften. Erstschuldner und beitretender Schuldner haften gesamtschuldnerisch. Der Schuldbeitritt ist im Unterschied zur Schuldübernahme (siehe BGB § 414 ff) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich geregelt.


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