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Sonderausgaben

Sonderausgaben sind gemäß EStG bestimmte Aufwendungen, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind und die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können. Je nach Art der Sonderausgaben können diese beschränkt abzugsfähig (z.B. Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Pflege-, und Haftpflichtversicherungen, an die Bundesagentur für Arbeit und zu den gesetzlichen Rentenversicherungen) oder unbeschränkt abzugsfähig (z.B. Steuerberatungskosten, gezahlte Kirchensteuer) sein.


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