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Sondernutzungsrechte

Das Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, eine bestimmte im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche (bzw. Räume) unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer nutzen zu dürfen. Sondernutzungsrechte werden oft für die ausschließliche und alleinige Nutzung von Kellerräumen, KFZ- Stellplätzen, Gartenteilflächen, etc. gewährt.


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