Lexikon

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Unter einer Sondertilgung versteht man eine Zahlung, die über die vereinbarte regelmäßige Darlehensrate hinausgeht. Sondertilgungen können zu einer Verringerung der regelmäßigen Darlehensrate oder zu einer Verkürzung der Darlehensgesamtlaufzeit führen. Sondertilgungen bedürfen der Zustimmung des Darlehensgebers und sind in der Regel im Darlehensvertrag gesondert zu vereinbaren. Der Darlehensgeber kann für die Sondertilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Solarthermie
Sonderausgaben
Sondernutzungsrechte
Sondertilgungen
Staatliche Bausparförderung
stille Zession
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