Lexikon

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Bei der Tilgungsaussetzung zahlt der Darlehensnehmer während der Darlehenslaufzeit nur die vereinbarten Zinsen an den Darlehensgeber. Für die Rückführung bzw. Tilgung des Darlehens wird ein sogenanntes Tilgungssurrogat vereinbart. Ein solcher Tilgungsersatz kann beispielsweise die Abtretung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag oder einer Kapitallebensversicherung sein, welche bei Fälligkeit das Darlehen vollständig oder zum Teil zurückzahlen.
siehe Bankvorausdarlehen
Teilbürgschaft
Teilvalutierungszuschlag
Tilgung
Tilgungsaussetzung
Tilgungsdarlehen
Tilgungsersatz
tilgungsfreie Jahre
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