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Der Darlehensgeber kann z.B. zur anfänglichen Entlastung des Darlehensnehmers nach der Auszahlung des Darlehens mit diesem eine tilgungsfreie Zeitspanne vereinbaren. Der Darlehensnehmer zahlt während der tilgungsfreien Jahre bzw. Tilgungsfreijahre zunächst nur Zinsen an den Darlehensgeber. Die Tilgung der Darlehensschuld setzt erst zu einem später vereinbarten Zeitpunkt ein. tilgungsfreie Jahre |
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