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Wird bei der Gewährung eines Darlehens ein Damnum mit dem Darlehensnehmer vereinbart, so erhält dieser bei Auszahlung des Darlehens einen um das Damnum reduzierten Betrag. Benötigt der Darlehensnehmer jedoch den vollen Auszahlungsbetrag für seine Finanzierung, so kann die entstandene Finanzierungslücke durch die Aufnahme eines Zusatzdarlehens, auch Tilgungsstreckungsdarlehen genannt, geschlossen werden. Das Tilgungsstreckungsdarlehen muss zuerst getilgt werden, während dieser Zeitspanne bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (=Tilgungsstreckung des Hauptdarlehens). In der Regel werden die ersten Tilgungsleistungen zur Rückzahlung des Tilgungsstreckungsdarlehens verwendet. Dies wiederum führt zu einer verlängerten Laufzeit des Hauptdarlehens. Tilgungsstreckungsdarlehen |
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