Lexikon

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Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft über den Zeitpunkt zu dem die vereinbarte Tilgung mit dem restlichen Darlehensbetrag verrechnet wird. Üblicherweise wird die Tilgungsverrechnung zeitgleich mit den Zahlungsterminen vereinbart (sofortige Tilgungsverrechnung). Die Verrechnung kann aber auch zu bestimmten Terminen z.B. vierteljährlich, halbjährlich festgelegt werden.
Tilgungsstreckung
Tilgungsstreckungsdarlehen
Tilgungssurrogat
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung
Treuhanddepot
Treuhandkonto
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