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Treuhandkonto

Treuhandkonten sind Konten auf denen Vermögenswerte verbucht werden, die nicht dem Kontoinhaber gehören. Der Kontoinhaber hat die Verfügungsmacht über das Konto, unterhält das Konto aber in eigenem Namen für fremde Rechnung. Treuhandkonten kommen in der Praxis als

  • offene Treuhandkonten, d.h. das Konto lautet auf den Namen des Treuhänders mit einem entsprechenden Zusatz, der Auskunft über das Treuhandverhältnis gibt ( z.B. Anderkonten, Treuhandkonten gesetzlicher oder privater Treuhänder).
  • verdeckte Treuhandkonten, d.h. der Kontozusatz fehlt, das Treuhandverhältnis ist nicht erkennbar.
Anderkonten dürfen nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen errichtet werden z.B. Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte.


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