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Im Darlehensvertrag wird eine Zinsgleitklausel bzw. Zinsanpassungsklausel vereinbart, die den Darlehensgeber zu jeder Zeit berechtigt, den Zinssatz des Darlehens an das aktuelle Zinsniveau am Kapitalmarkt anzupassen, d.h. der Zinssatz ist nicht für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und kann somit jederzeit gesenkt bzw. erhöht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung variabler Zins |
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