Lexikon

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Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (auch Vollstreckungstitel oder Schuldtitel genannt). Der Vollstreckungstitel kann ein vollstreckbares Urteil oder eine vollstreckbare Urkunde sein. Er muss vollstreckungsfähig und hinreichend bestimmt sein, d.h. aus dem vollstreckbaren Titel müssen die Parteien, sowie Inhalt, Umfang und Art der geschuldeten Leistung eindeutig hervorgehen. Aus welchen Vollstreckungstiteln die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen z.B. Zivilprozessordnung (=ZPO), Zwangsversteigerungsgesetz (=ZVG), Insolvenzordnung (=InsO)
Verkehrswert
Vermögenswirksame Leistungen
vollstreckbarer Titel
Vollstreckungstitel
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfinanzierung
Vorfinanzierungskredit
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