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Vorsorgeaufwendungen gehören zu den steuerlich beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Es handelt sich hierbei um Beiträge zur Sozialversicherung (z.B. Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) als auch um private Ausgabe, die der Vorsorge dienen (z.B. Kapitallebensversicherung). Vorsorgeaufwendungen |
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