Lexikon

|
Eine vorzeitige Verfügung über einen Bausparvertrag vor Ablauf der Bindungsfrist ist prämienunschädlich möglich, d.h. gewährte Steuervorteile und Prämien bleiben ohne Abzug erhalten, wenn
- die Bausparsumme nach Zuteilung umgehend für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird
- der Bausparer oder sein Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben sind
- der Bausparer oder sein Ehegatte nach Vertragsabschluss vollständig erwerbslos geworden sind, d.h. mindestens 95% Erwerbsunfähigkeit müssen nachgewiesen sein
- für den Fall der Abtretung der Erwerber der Bausparsumme, diese umgehend für wohnwirtschaftliche Zwecke zu Gunsten des Abtretenden bzw. dessen Angehörigen verwendet
- der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist, die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Jahr ohne Unterbrechungen bestanden hat und die Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch weiter besteht.
Vorlasten
Vorschaltdarlehen
Vorsorgeaufwendungen
vorzeitige Verfügung (Bausparvertrag)
|