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Das Wegerecht ist eine Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks. Der Eigentümer des begünstigten Grundstücks ist berechtigt, einen Weg über das belastete Grundstück zu nutzen. Das Wegerecht wird in Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuchs eingetragen und ist ein vererbbares und veräußerbares Recht. Wegerecht |
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