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Werbungskosten

Nach § 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstanden sind. Zu den Werbungskosten zählen bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit alle Aufwendungen, die sich aus der Berufstätigkeit ergeben, z.B. Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitstelle, Beiträge zu Berufsverbänden, etc. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung lassen sich die steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten allgemein in 4 Bereiche aufteilen,


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