Lexikon

|
Die Sicherheit eines Darlehens ist abhängig vom Wert des Beleihungsobjektes (Beleihungswert). Die Wertermittlung dient einerseits zur Ermittlung des Beleihungswertes, andererseits aber auch zur Ermittlung des Verkehrswertes (=erzielbarer Verkaufswert), der oft die Grundlage zur Festlegung des Kaufpreises bildet. Für die Ermittlung des Beleihungswertes werden je nach Kreditinstitut und Art des Beleihungsobjektes unterschiedliche Verfahren (z.B. Ertragswertverfahren) herangezogen. Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt die Wertermittlung meist über das Ertragswertverfahren (berechnet sich aus den Mieteinkünften abzüglich der Bewirtschaftungskosten). Bei Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen orientiert sich der Beleihungswert dagegen in der Regel am Sachwert (=Bau- und Bodenwert) des Beleihungsobjektes.
Wegerecht
Werbungskosten
Wertermittlung
Wertgutachten
Wertpapiere
Widerspruch im Grundbuch
|