Lexikon

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Die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung für die Ermittlung und Anrechnung der Wohnfläche können sich inhaltlich unterscheiden. Im Allgemeinen berechnet sich die Wohnfläche aus den Grundflächen der Räume eines Gebäudes oder einer Wohnung, die ausschließlich zum Wohnen vorgesehen sind. Verschiedene Flächen werden nur anteilig als Wohnfläche angerechnet z.B. Flächen unterhalb von Dachschrägen, Balkone, etc. Die Grundflächen von Zubehörräumen dagegen, z.B. Kellerräume, Heizungsräume, Abstellräume, etc. werden bei der Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.
Da die Wohnflächenberechnung oft für die Wertermittlung eines Wohngebäudes herangezogen wird, gehört sie mit zu den Unterlagen, die der Darlehensgeber für die Bewilligung eines Darlehens benötigt.
Wertgutachten
Wertpapiere
Widerspruch im Grundbuch
Wohnfläche
Wohnrecht
Wohnungsbauprämie
Wohnungsrecht
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