Lexikon

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Mit einer Zession (=Abtretung) können Forderungen und andere Rechte
von einem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrags tritt der neue Gläubiger (=Zessionar) an die Stelle des bisherigen Gläubigers (=Zedent). Es lassen sich 2 Arten der Abtretung unterscheiden:
- die stille Zession, in diesem Fall wird der Drittschuldner nicht von der Abtretung informiert, er zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten, dieser ist verpflichtet, die Zahlung an den Zessionar weiterzuleiten.
- die offene Zession, in diesem Fall wird der Drittschuldner von der Abtretung informiert und zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zessionar.
siehe BGB § 398
Zahlungsunfähigkeit
Zedent
Zession
Zessionär
Zinsabschlag
Zinsanpassung
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