Partnerseiten
Impressum
Kontakt
AGB

Lexikon

ABCDEFGHIJK
LMNOPQRSTUVWXYZ

XYZ



Zubehör eines Grundstück

Zubehör eines Grundstücks sind bewegliche Sachen, die andauernd dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen und zu diesem in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht z.B. bei Maschinen auf einem Fabrikgelände, Ersatzteilen auf dem Grundstück einer KFZ-Werkstatt.

siehe BGB § 97, BGB § 926


Baufinanzierung

Zinsbindungsfrist

Zinsfestschreibung

Zinsgleitklausel

Zubehör eines Grundstück

Zusatzsicherheiten

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungsklausel