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Zusatzsicherheiten

Unter besonderen Umständen können Kreditinstitute zur Absicherung eines Kredits zusätzliche Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangen. Dazu gehören z.B. Abtretung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung, Bürgschaft vom Arbeitgeber, Verpfändung von Wertpapieren, etc.


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