Lexikon
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Nach dem Erreichen eines vertraglich vereinbarten Mindestsparguthabens und nach Ablauf einer Mindestsparzeit oder Erhalt einer Mindestbewertungszahl erwirbt der Bausparer einen Anspruch auf Zuteilung des Bausparvertrages. Der Zeitpunkt der Zuteilung hängt jedoch von der erreichten Bewertungszahl ab, mit der die Zuteilungsreihenfolge festgelegt wird. Nach der Zuteilung hat der Bausparer Anspruch auf Auszahlung des angesammelten Sparguthabens einschließlich Zinsen und einen Anspruch auf Auszahlung eines Bauspardarlehens in Höhe des Differenzbetrages zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem Bausparguthaben.
Zweckerklärung
Zwischenfinanzierung
Zwischenkredit
Zuteilung (Bausparvertrag)
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