Lexikon

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Die Zweckerklärung, auch Zweckbestimmungserklärung genannt, ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber, in dem detailliert aufgeführt ist, für welche Verbindlichkeiten die eingetragene Grundschuld als Sicherheit dient.
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsklausel
Zweckbestimmungserklärung
Zweckerklärung
Zwischenfinanzierung
Zwischenkredit
Zuteilung (Bausparvertrag)
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