Fahrrad-Zusatzversicherung (Hausratversicherung)
Obwohl man nun meinen könnte, das Fahrrad gehöre doch eigentlich zum Hausrat – man stellt es schließlich im Hausflur oder Garten ab und nutzt es möglicherweise sogar täglich – ist es doch trotzdem nicht in den herkömmlichen Hausratversicherungen eingeschlossen. Wird ein Fahrrad gestohlen, handelt es sich in den meisten Fällen um einen einfachen Diebstahl, der von den Versicherern nicht geregelt wird.
Häufig hat man deshalb die Wahl, entweder pauschal für jedes vorhandene Rad einen Aufschlag zur Hausratversicherung zu zahlen oder dafür eine eigene Zusatzversicherung abzuschließen, wobei sich die Zusatzversicherung tatsächlich am ehesten für teure Neuanschaffungen oder Spezialräder anbietet.
Aber Achtung: Auch eine Fahrrad-Zusatzversicherung sichert das Rad nicht überall und auch nicht zu jeder Tageszeit ab. Versichert ist das Rad stets zwischen 6 und 22 Uhr – nach 22 Uhr und vor 6 Uhr morgens jedoch greift der Versicherungsschutz bis auf wenige Ausnahmen nicht. Zu diesen Ausnahmen zählen das Abstellen des Rades in einem abgeschlossenen Raum und das Benutzen des Rades in dieser Zeit. Ein Beispiel: Fährt man mit dem Fahrrad zum Kino, um sich einen Film anzuschauen, stellt es ordnungsgemäß ab, sichert es und dann wird es doch gestohlen, greift die Versicherung. Stellt man sein Rad allerdings nach der Arbeit vor dem Haus oder am Gartenzaun ab, greift die Versicherung zwischen 22 und 6 Uhr in der Regel nicht.
Was in jedem Fall aber auf jede Fahrrad-Zusatzversicherung zutrifft: Das Rad muss immer ordnungsgemäß abgestellt und stets gesichert sein, damit die Versicherung den Schaden bei Diebstahl begleicht – wer sein Fahrrad einfach so irgendwo abstellt (egal wie lange!), fordert einen Diebstahl geradezu heraus.


