Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Geld & Finanzen

Fahrrad-Zusatzversicherung (Hausratversicherung)

Fast jeder deutsche Haushalt besitzt mindestens ein Exemplar: Fahrräder gehören wie selbstverständlich zu unserem Leben und dienen vielen Menschen als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Die Bandbreite unter den Fahrrädern ist groß: Die einen schwören auf ihr uraltes Klappfahrrad oder auf ihr heiß geliebtes Hollandrad, die anderen können nicht ohne ihr Mountainbike mit Carbonrahmen und Profibremsen oder ihr ultraleichtes Rennrad. So unterschiedlich die Räder, so unterschiedlich aber auch der Versicherungsbedarf: Egal wie sehr man nun tatsächlich an seinem Rad hängt, finanziell schmerzhaft ist eher ein Verlust eines neuen, hochwertigen Rades bzw. eines Spezialrades.

Obwohl man nun meinen könnte, das Fahrrad gehöre doch eigentlich zum Hausrat – man stellt es schließlich im Hausflur oder Garten ab und nutzt es möglicherweise sogar täglich – ist es doch trotzdem nicht in den herkömmlichen Hausratversicherungen eingeschlossen. Wird ein Fahrrad gestohlen, handelt es sich in den meisten Fällen um einen einfachen Diebstahl, der von den Versicherern nicht geregelt wird.

Häufig hat man deshalb die Wahl, entweder pauschal für jedes vorhandene Rad einen Aufschlag zur Hausratversicherung zu zahlen oder dafür eine eigene Zusatzversicherung abzuschließen, wobei sich die Zusatzversicherung tatsächlich am ehesten für teure Neuanschaffungen oder Spezialräder anbietet.

Aber Achtung: Auch eine Fahrrad-Zusatzversicherung sichert das Rad nicht überall und auch nicht zu jeder Tageszeit ab. Versichert ist das Rad stets zwischen 6 und 22 Uhr – nach 22 Uhr und vor 6 Uhr morgens jedoch greift der Versicherungsschutz bis auf wenige Ausnahmen nicht. Zu diesen Ausnahmen zählen das Abstellen des Rades in einem abgeschlossenen Raum und das Benutzen des Rades in dieser Zeit. Ein Beispiel: Fährt man mit dem Fahrrad zum Kino, um sich einen Film anzuschauen, stellt es ordnungsgemäß ab, sichert es und dann wird es doch gestohlen, greift die Versicherung. Stellt man sein Rad allerdings nach der Arbeit vor dem Haus oder am Gartenzaun ab, greift die Versicherung zwischen 22 und 6 Uhr in der Regel nicht.

Was in jedem Fall aber auf jede Fahrrad-Zusatzversicherung zutrifft: Das Rad muss immer ordnungsgemäß abgestellt und stets gesichert sein, damit die Versicherung den Schaden bei Diebstahl begleicht – wer sein Fahrrad einfach so irgendwo abstellt (egal wie lange!), fordert einen Diebstahl geradezu heraus.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0