Häusliches Arbeitszimmer
Wer einen bestehenden Vertrag nach der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit und dem Einrichten des Arbeitszimmers wieder einmal zur Hand nimmt, könnte eine böse Überraschung erleben. Nicht wenige Versicherer gliedern in ihren Verträgen Räumlichkeiten aus, die ausschließlich der gewerblichen Tätigkeit dienen. Und genau in diesen Bereich fällt das Arbeitszimmer. Für Betroffene ein großes Problem, da sich hier oft werthaltige Gegenstände befinden, zu denen etwa PC, Laptop, Drucker und natürlich Einrichtungsgegenstände gehören.
Gleiches gilt im Fall eines Kunstschmiedes für Rohstoffe (Edelsteine und Metalle) sowie halbfertige Erzeugnisse oder die fertiggestellten Schmuckstücke - die unbedingt in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden sollten. Gleichzeitig gibt das Kleingedruckte auch Auskunft darüber, welchen Einschränkungen die Erweiterung der Hausratversicherung auf das Arbeitszimmer unterliegt. So kommen die Versicherer teilweise nur dann für Schäden in den Arbeitsräumen auf, wenn weder Angestellte darin mitwirken noch Kunden empfangen werden. Letzteres umschreiben die Versicherer gern mit dem Begriff des Publikumsverkehrs.
Zu guter Letzt lohnt sich natürlich auch ein Blick auf die Höhe der Leistungen, welche die Hausratversicherung im Schadensfall übernimmt. An dieser Stelle können die Unterschiede zwischen einzelnen Versicherungen durchaus beträchtliche Ausmaße annehmen. Einige Unternehmen beschränken ihre Leistungen auf zwanzig Prozent der Versicherungssumme, während die Konkurrenz wesentlich weiter geht und 30, 40 oder sogar fünfzig Prozent der genannten Versicherungssumme als Obergrenze für Leistungen nennt. Neben der Variante einer individuellen Erweiterung bietet sich aber noch eine andere Möglichkeit der Vorsorge: Einige Versicherer schließen Arbeitsräume automatisch in ihre Verträge mit ein.



