Überspannungsschäden (Hausratversicherung)
Einige wenige der neueren Versicherungspolicen beinhalten bereits Überspannungsschäden, die durch Blitzschlag entstehen. Aber wussten Sie eigentlich, dass längst nicht alle Überspannungsschäden daher rühren? Tatsächlich kann ein Überspannungsschaden auch dann auftreten, wenn beispielsweise eine nahe gelegene Fabrik ihre Maschinen auf Hochtouren laufen lässt oder wenn Ihr Stromversorger Schaltvorgänge vornimmt. Auch Steigleitungen, die selbst im Haus verlegt wurden und aus Kupfer statt aus Glasfaser bestehen, weisen schnell große Spannungsunterschiede auf, die zu Überspannung führen können. Die Schäden, die bei diesen Szenarien entstehen, deckt die Hausratversicherung in der Regel nicht ab.
An dieser Stelle greift eine Zusatzversicherung für Überspannungsschäden: Sie ersetzt im Zweifelsfall alle die Geräte, die aufgrund von Überspannung kaputt gegangen sind. Achten sollte man bei Abschluss aber darauf, dass der Wiederbeschaffungswert und nicht lediglich der Zeitwert der Gegenstände der Schadensregulierung zugrunde gelegt wird.
Nicht immer ist es übrigens möglich oder notwendig, gleich eine Zusatzversicherung für Überspannungsschäden abzuschließen – viele Versicherungsunternehmen bieten die Option auch gegen Aufpreis zur regulären Hausratversicherung an. Einige wenige Versicherer schließen Überspannungsschäden bei Blitzschlag von sich aus ein, direkte Blitzschläge werden immer von der Hausratversicherung abgedeckt.
Eine gute Ergänzung zu dieser Zusatzversicherung stellen übrigens Maßnahmen dar, die zumindest bis zu einem gewissen Maße zuhause vor Überspannung schützen können. Überspannungsschutz-Steckdosen und andere Hilfsmittel sollten gerade dann zum Einsatz kommen, wenn Ihnen Ihre Anlage, Ihr Heimkino oder Ihr Rechner am Herzen liegt. Besitzer von Laptops können übrigens aufatmen: Im Falle von Überspannung kann höchstens das Netzteil kaputt gehen, da sie mit Gleichstrom arbeiten.


