Wertsachen in der Hausratversicherung
Zu den Wertsachen zählen neben Schmuck, Edelsteinen, Pelzen und Bildern beispielsweise auch Kunstgegenstände, Wertpapiere und Bargeld, Teppiche, Antiquitäten und vieles mehr.
Herkömmliche Hausratversicherungen versichern natürlich auch Wertsachen, allerdings lediglich bis zu einer Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme. Daneben gelten für einige Wertsachen auch Maximalgrenzen: Etwa bei 20.500 Euro liegt die Grenze beispielsweise bei Edelsteinen, Schmuck oder Münzen, für Wertpapiere gibt es maximal 2.556 Euro und Bargeld wird maximal mit etwas über 1.000 Euro entschädigt. Was aber tun, wenn der Wert der Gegenstände die 20 Prozent des Hausrates deutlich überschreitet?
Zum einen ist es mittlerweile bei vielen Anbietern möglich, die 20 Prozent durch eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge auf 30, in Ausnahmefällen sogar bis auf 50 Prozent zu steigern. Eine andere Möglichkeit stellen besondere Versicherungsprodukte für besonders wertvolle Haushalte dar, die eine Allgefahrendeckung beinhalten. Allgefahrendeckung bedeutet ganz einfach: Sämtliche Gefahren, denen die Wertgegenstände ausgesetzt sein könnten, werden pauschal abgedeckt, wenn auch gegen Selbstbeteiligung. Eine vollständige Absicherung im Rahmen einer Hausrat-Zusatzversicherung ist bei sehr wertvollen oder seltenen Wertgegenständen meist aber nicht möglich.
Für die Absicherung jeglicher Wertsachen eines Haushaltes – egal ob Mamas Erbstück, Papas Kameraausrüstung oder der Pelz von Tante Anna – ist es notwendig, jeden Wertgegenstand einzeln und so genau wie möglich zu erfassen. Ausschlaggebend ist stets der Wiederbeschaffungswert des Stückes, der – gerade im sehr hochpreisigen Segment – durch Kaufbelege und im Zweifelsfall auch durch Expertenbegutachtung taxiert werden muss. Übrigens entfallen die maximalen Erstattungsgrenzen für Wertsachen, sofern der Versicherte über einen mehrwandigen, verschlossenen Stahlschrank mit min. 200 kg oder über einen eingemauerten Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür verfügt.
Häufig stellt sich auch die Frage wie Wertgegenstände eigentlich versichert sind, wenn man sie im Ausland mit sich führt. Hier gilt die Regel: Sofern die Wertgegenstände auf Reisen stets in einem Safe oder besser Tresor aufbewahrt werden, gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland. Er erlischt, sobald sie nicht mehr angemessen sicher aufbewahrt werden können wie es beispielsweise bei einem Zelt der Fall wäre. Auch Schmuck, der getragen wird, ist in der Regel weltweit versichert.


