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Geltungsbereich der Hausratversicherung

Die Frage nach dem Geltungsbereich ist zugleich die danach, an welchem Ort die Gegenstände des Hausrates versichert sind. Der primäre Ort, an dem ihr Hausrat versichert ist, ist natürlich die eigene Wohnung, die sich in der Bundesrepublik befindet. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Wohnraum auch zusätzliche Räumlichkeiten wie Garagen, Keller, Gartenschuppen usw.

Aber nicht nur in heimischen Gefilden kann Ihr Hausrat durch eine Hausratversicherung geschützt werden. Auch auf Urlaubsreisen genießen Sie einen Schutz, wenn die Hausratversicherung eine Außenversicherung vorsieht. Der hierdurch entstehende Schutz ist allerdings befristet und gilt lediglich für die ersten drei Monate eines Aufenthaltes – es sei denn Sie verbringen Ihren Urlaub im eigenen Ferienhaus. Für dieses müssen sie dann unter Umständen eine eigene Hausratversicherung abschließen und es in die bestehende Versicherung integrieren.

Beim Thema Außenversicherung ist darüber hinaus darauf zu achten, wie der Versicherer den Geltungsbereich definiert: Wer in der ganzen Welt unterwegs ist, sollte sicherstellen, dass der Schutz diesen Anforderungen entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass auf Reisen nicht allzu viele wertvolle Gegenstände mitgeführt werden, ist die Deckungssumme zumeist begrenzt und macht einen Bruchteil der Deckungssumme aus, die für den Hausrat in der eigenen Wohnung vorgesehen ist.


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