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Grundlagen der Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit – spätestens dann, wenn der eigene Hausrat einen Wert angenommen hat, den man nicht im Falle des Falles ohne Weiteres einfach selbst ersetzen kann. Keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist es aber für viele Versicherte, sich genauer mit ihrer Versicherungspolice auseinander zu setzen. Die meisten versicherten wissen nicht genau, was wirklich Bestandteil ihres Vertrages ist – und welche Bestandteile in jedem Fall vorhanden sein sollten. Insbesondere von dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft sollte man schon einmal gehört haben. Schließlich bilden u.a. sie die Grundlagen der Versicherungspolice und des Vertragsverhältnisses im Allgemeinen. Grundliegende Informationen zu beiden Themen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Versicherungsvertragsgesetz

Wenn man eine Versicherung abschließt, schließt man damit auch einen Vertrag ab. Dies wird – gerade bei Versicherungen wie der Hausratversicherung – leider viel zu häufig vergessen. Der Vertrag regelt den Umfang und die Bedingungen der Versicherung und welche Rechte und Pflichten auf beide Parteien zukommen. Da auf denjenigen, der die Versicherung abschließt, eben nicht nur Rechte zukommen, sollte man vor jedem Abschluss Verträge auch im Versicherungsbereich gründlich prüfen.

Natürlich gibt es aber auch grundsätzliche Regelungen, die beim Vertragsabschluss zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer eingehalten werden müssen. Hier kommt – egal, ob es um die Hausratversicherung, die Lebensversicherung oder andere Versicherungen geht – das Versicherungsvertragsgesetz ins Spiel. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Eckpunkte eines jeden Versicherungsvertrags bzw. auch den Ablauf, unter welchen Bedingungen es zu einem Versicherungsabschluss kommen muss.

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt es schon seit 1908 – natürlich hat es aber seitdem einige Änderungen durchgemacht. Zuletzt erfuhr es in den Jahren 2008 und 2009 grundliegende Änderungen. Die zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Änderungen sind – wie in der Berichterstattung häufig betont wird – vor allem für Verbraucher von hoher Bedeutung, da sich mit ihnen mehrere Verbesserungen ergeben haben.

Eine Erleichterung aus Verbraucherperspektive ist es beispielsweise, dass man nur noch dann Auskünfte über Vorschäden etc. angeben muss, wenn der Versicherer dieses schriftlich abfragt. Der Versicherer trägt somit selbst die Verantwortung dafür, dass er das Risiko, das mit der Versicherung der spezifischen Person einhergeht, richtig und in geeigneter Weise abschätzt und abfragt. Hier wird die Gefahr für den Verbraucher ausgeschlossen, dass die Versicherung aufgrund von Angaben, die unwissend nicht gemacht wurden, zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung verweigert oder einschränkt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mit den Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes generell die Transparenz der Produkte, die von den Versicherern angeboten werden, erhöht werden soll. Vorschrift ist somit nun laut Paragraph 61 des Versicherungsvertragsgesetzes, dass die Versicherer ausführlicher beraten und dieses auch dokumentieren müssen. Ein Produktinformationsblatt soll darüber hinaus die wichtigsten Informationen zu dem gewählten Produkt wiedergeben. Auch in Hinblick auf das Widerrufsrecht, die Laufzeiten, die Kündigung, der Behandlung von grober Fahrlässigkeit und andere Versicherungsdetails haben sich Änderungen durchgesetzt, die dem Verbraucher entgegenkommen. Die genannte Aspekte der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes sind hier nur auszughaft genannt. Gerade auch für den Bereich der Lebensversicherung haben sich Änderungen ergeben, über die man sich im Bedarfsfall genauer informieren sollte.

Die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes hat – um schlussfolgernd zu urteilen – zur Stärkung der Rechte der Versicherten beigetragen. Wichtig ist aber auch, dass die Verbraucher ihre neuen Rechte kennen – nur dann können sie auch auf deren Einhaltung pochen. Als Informationsquellen und Anlaufstellen bei Fragen zum neuen Versicherungsvertragsgesetz und zu Versicherungsverträgen können sowohl das Bundesministerium der Finanzen, welches eine entsprechende Broschüre zum Versicherungsvertragsgesetz bereit hält, als auch die Verbraucherzentralen des Landes dienen. Auch die Versicherer selbst haben in aller Regel ihre Versicherten über die neuen Bedingungen informiert. Sollte dies im Einzelfall ausgeblieben sein, sollte man die eigene Versicherung auffordern, dieses nachzuholen.

Hinweis- und Informationssystem (HIS)

Versicherungsbetrug ist nach wie vor wichtiges ein Thema. Natürlich möchten sich die Versicherer gegen Betrug schützen, um ungerechtfertigte finanzielle Einbußen zu minimieren und leistungsstark zu bleiben. Aus diesem Grunde gibt es das so genannte Hinweis- und Informationssystem in der Versicherungswirtschaft (HIS). Hier werden zentral Daten über die Versicherten der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften gespeichert. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer zufolge gibt es das Hinweis- und Informationssystem bereits seit 1993.

Bevor ein potenzieller Neukunde eine Versicherung abschließt oder bevor es zu einer Regulierung eines Schadens kommt, können die Gesellschaften sich erkundigen, ob Einträge über diese Person im Hinweis- und Informationssystem vorliegen. Potenzieller Betrug ist aber nicht der einzige Grund, wieso es das Hinweis- und Informationssystem gibt: Auch zur Einschätzung, wie hoch das Risiko eines potenziellen Neukunden ist und zur Überprüfung, ob doppelte Versicherungen vorliegen, wird es genutzt.

So weit so gut mag sich der ehrliche Versicherungsnehmer denken. Erst wenn man genauer über dieses System nachdenkt, wird man erkennen, dass dieses unter Umständen auch im eigenen Fall negative Auswirkungen haben kann, ohne dass man sich etwas Schwerwiegendes zu Schulden hat kommen lassen. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn die betreffende Person keinen Einblick in die Informationen hat, die über sie gespeichert wurden. Im Falle des Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft wurde zumindest dieses Manko bereits beseitigt: Seit dem Jahr 2009 können Verbraucher Einblick in die gespeicherten Daten erhalten. Hierzu müssen sie sich schriftlich an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wenden und sich ausweisen. Nähere Informationen hierzu findet man auf der Homepage des Gesamtverbandes. Dennoch sind hiermit noch nicht alle Bedenken der Datenschützer und Versicherten aus dem Wege geräumt.

Der Einblick in die eigenen Daten dient allerdings bereits zumindest dazu sich zu vergewissern, dass keine falschen Daten über die eigene Person gespeichert wurden. Lägen solche falschen Daten vor, könnte dies zu Problemen führen – etwa dazu, dass kein Versicherungsschutz erwirkt werden kann, was insbesondere bei Versicherungen, die sehr wichtig für die individuelle Absicherung sind, nicht nur ärgerlich, sondern auch äußerst problematisch sein kann. Auch könnte es zu Risikofehleinschätzungen kommen, sodass ein Versicherungsschutz nur zu schlechteren Konditionen gewährt werden könnte. Dementsprechend wichtig kann es sein, falsche Einträge im Hinweis- und Informationssystem korrigieren zu lassen.

Wer Probleme mit Versicherern hat und hierfür das Hinweis- und Informationssystem als Anlass betrachtet, kann sich darüber hinaus etwa bei Verbraucherschutzzentralen und Landesdatenschutzbeauftragten über eine geeignete Vorgehensweise erkundigen. Ausführliche Informationen zum Hinweis- und Informationssystem findet man auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.


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