Erklärungen zum Buchstaben A
Erklärungen zu Begriffen aus der Welt von Hausrat und Versicherungen mit dem Anfangsbuchstaben A, angefangen mit den Aufräumkosten und abgeschlossen mit der Außenversicherung.
- Abhandenkommen- bezeichnet eine besondere Form eines Verlustes von Gegenständen.
- Ableitungsrohre - werden auch als Abwasserrohre bezeichnet. Es handelt sich um Leitungen für die Abführung bzw. Entsorgung von sogenanntem Brauchwasser.
- Alarmanlage - einige Versicherer räumen ihren Kunden einen Nachlass ein, wenn die zu versichernden Gebäude mit einer Alarmanlage bzw. Einbruch-Melde-Anlage ausgestattet sind.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen - eine Erweiterung des Vertragswerks. Darin hält der Versicherer die einzelnen Bedingungen fest, die an ein Versicherungsprodukt geknöpft sind.
- Anhänger - sind Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb, die deshalb von einem Kraftfahrzeug gezogen werden. Sie bieten eine Ladefläche, die für Transporte genutzt werden kann.
- Anpassung des Prämiensatzes - meint das Verhältnis zwischen Versicherungsprämie und Versicherungssumme. Zur Berechnung wird der Jahresbeitrag der Hausratversicherung in das Verhältnis zur Versicherungssumme gesetzt.
- Anpassung der Versicherungssumme - regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme, welche dem Versicherungsnehmer garantieren soll, jederzeit ausreichend versichert zu sein.
- Antennen - für den Empfang von Radio, TV etc., meist unmittelbar am Gebäude befindlich. Bei den meisten Versicherern besteht die Möglichkeit, diese mit in die Hausratversicherung einzuschließen.
- Aquarium - ist in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Deshalb ist eine Erweiterung der Hausratversicherung angesagt.
- Arbeitsgeräte - bezeichnet Hilfsmittel oder Maschinen, die man beruflich einsetzt.
- Aufraeum- und Reinigungskosten
- Ausschlüsse - sind ein Teil eines jeden Versicherungsvertrags, werden explizit in einer eigenen Passage aufgeführt und geben genau an, welche Risiken und Schäden von einer Versicherung ausgeschlossen sind.
- Außenversicherung
- Austausch von Schlössern - unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Hausratversicherung.
- Auszahlung der Entschädigung - ist die Erbringung einer Geldleistung durch den Versicherer, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist.



