Anhänger
Allerdings sind weder Anhänger noch andere Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung versichert. Dies bedeutet, dass Schäden, die auf Diebstahl oder Beschädigung zurückzuführen sind, nicht über die Hausratversicherung reguliert werden können. Fahrzeuge sind – von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen – vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung ausgeschlossen.
Dies trifft auch dann zu, wenn die Garage zum Versicherungsort zählt. In solchen Fällen gelten Garagen zwar als versichert, jedoch sind die darin befindlichen Fahrzeuge nicht eingeschlossen. Ein Versicherungsschutz gegen, Brand, Explosion oder Diebstahl besteht in solchen Fällen ausschließlich für anderen Bestandteile des Hausrats, die sich in der Garage befinden. Hierzu können Anhänger nicht gezählt werden.
Was die erwähnten Ausnahmen betrifft ist es beispielsweise möglich, einen Versicherungsschutz für Rasenmähertraktoren oder Spielfahrzeuge zu erhalten. Alle anderen Kraftfahrzeuge und deren Anhänger sind ausgeschlossen. Sofern für diese Fahrzeuge eine Absicherung gegen Diebstahl oder andere Risiken gewünscht wird, gilt es, eigenständige Versicherungen abzuschließen.


