Anpassung des Prämiensatzes
Die Anpassung des Prämiensatzes darf nicht mit der Kopplung an den Hausratindex verwechselt werden. Bei letzterem handelt es sich um einen Schutzmechanismus, welcher einfach nur sicherstellen soll, dass der Hausrat des Versicherungsnehmers stets ausreichend versichert ist. Wird der Prämiensatz einer Hausratversicherung angepasst, so hat dies auf die gebotenen Leistungen oder die Versicherungssumme keinerlei Auswirkungen. Es geht ausschließlich darum, dass es zu einer Änderung des Beitrags kommt.
Die Gründe, die zu einer Anpassung des Prämiensatzes führen, können ganz unterschiedlich sein. Letztlich ist es so, dass die Versicherer eine ganze Reihe an Faktoren berücksichtigen, um die Höhe des Versicherungsbeitrags zu ermitteln. Sollte sich einer dieser Faktoren ändern, so ändert sich der Prämiensatz und die Beitragshöhe muss entsprechend angepasst werden. Zu einem der besten Beispiele für eine Änderung der Faktoren zählt die Neueinstufung des Versicherungsorts im Hinblick auf die Tarifzone: Die Tarifzone entscheidet maßgeblich über den Beitrag. Sollte der Versicherer die Tarifzone anpassen müssen, so hat dies eine unmittelbare Auswirkung auf den Beitrag.
Sollte die Anpassung des Prämiensatzes mit anschließender Beitragserhöhung ausschließlich auf den Versicherer zurückzuführen sein, beispielsweise weil er eine Neueinstufung der Tarifzone vornimmt, so kann der Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.


