Erklärungen zum Buchstaben B
Begriffserklärungen aus der Hausrat-Welt zum Buchstaben B. Vom Bargeld bis hin zu Bewachungskosten versuchen wir Licht ins Dunkle zu bringen.
- Balkon - darauf befindliche Teile des Hausrats sind unter bestimmten Umständen mitversichert – zumindest gegen Risiken wie Blitzschlag und Brand. Bei Sturm oder Einbruchdiebstahl muss dies jedoch nicht unbedingt zutreffen.
- Bankschließfach - dient der Aufbewahrung von Wertsachen und befindet sich in den Räumlichkeiten einer Bank. I.d.R. sind Bankschließfächer nicht in die Hausratversicherung eingeschlossen.
- Bargeld - Bargeldverluste können bei Einbruchdiebstahl, Feuer oder anderen abgedeckten Risiken unter bestimmten Umständen gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
- Baugruppenhäuser - Privatpersonen können sich zu Gruppen zusammenschließen und zusammen ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Sie übernehmen dabei selbst die Funktionen, die sonst ein Bauträger zu leisten hätte.
- Beitragsberechnung - ein Verfahren, das von einem Versicherungsunternehmen herangezogen wird, um die Höhe des Versicherungsbeitrags festzusetzen.
- Beitragserhöhung - Erhöhung des Beitrages eines Versicherungsprodukts.
- Beitragserrechnung - es gibt zwei verschiedene Formen der Beitragserrechnung, welche letztlich an zwei unterschiedliche Arten der Wertermittlung gekoppelt sind.
- Beitragsreduzierung - meint die Reduzierung eines Versicherungsbeitrages.
- Beitragsstabilität - ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, der darüber informiert, mit welcher Beitragsentwicklung für ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu rechnen ist
- Besondere gefahrerhöhende Umstände - meint Umstände, die auf ein höheres Risiko schließen lassen, dass es zu einem Schadensfall kommt.
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt - ist die Bezeichnung für eine bestimmte Form des Wasseraustritts, der im Haushalt zu einem Schaden führt.
- Bewachungskosten - Nach dem Eintritt bestimmter Schadensfälle kann es erforderlich sein, den Hausrat zu bewachen.
- Bewegungskosten - meint die Bewegung sperriger Gegenstände innerhalb oder auch außerhalb des Wohnraums.
- Boote - Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich nicht über Wasserfahrzeuge. Damit sind Boote vom Versicherungsschutz schlichtweg ausgeschlossen.
- Brand - Die Absicherung gegen Brandschäden ist ein grundlegender Bestandteil einer jeden Hausratversicherung.
- Bruchschaden - hierbei geht es vorrangig um Leitungsbrüche, wie z.B. das Einfrieren einer Wasserleitung und daraus resultierendem Bruch der Leitung.



